Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hilsoccer ARENA (HSA) samt ihrer Nebeneinrichtungen und die Hausordnung sind für jeden Kunden verbindlich. Mit der Buchung eines Courts oder einer anderen Leistung erkennt der Kunde die Bestimmungen dieser AGB und der Hausordnung an.
I. Betriebs- und Öffnungszeiten, Spielzeiten
Die Betriebs- und Öffnungszeiten der Arena werden von der HSA festgelegt und in der Arena ausgehängt.
Eine Spielstunde beginnt jeweils zur vollen und halben Stunde und dauert 59 Minuten. Sie kann - soweit keine anderweitige Belegung des Courts besteht - jeweils im Halbstundentakt zum jeweils gültigen Preis verlängert werden.
II. Buchungen von Courts
1. Vornahme von Buchungen
Buchungen erfolgen persönlich, schriftlich, telefonisch oder online. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der HSA zu diesem Zweck gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an fremde Dritte findet nicht statt.
Buchungen werden bei freier Platzkapazität grundsätzlich entgegengenommen.
Bei einer Buchung handelt es sich um eine verbindliche Mietvereinbarung, aus der sich ein gegenseitiger Anspruch auf Erbringung der vereinbarten Leistung ergibt. Die Leistung der HSA ist die Bereitstellung der gemieteten Sportflächen zu der vereinbarten Nutzungsgebühr. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr.
2. Online-Buchung
Bei einer Online-Buchung erhält der Kunde seine persönlichen Zugangsdaten. Diese werden ausschließlich zur eigenen Nutzung vergeben. Der Kunde haftet für alle Buchungen, die mit diesen Zugangsdaten reserviert werden und nicht rechtzeitig storniert werden oder nicht angetreten werden.
3. Sperrung von Online-Accounts
Die HSA behält sich vor, Online-Accounts zu sperren, sofern offene Forderungen gegen den Kunden bestehen. Die Sperrung wird aufgehoben, nachdem eine Zahlung erfolgt anderweitige gesicherte Zahlungsregelung vereinbart worden ist.
III. Bezahlung der Nutzungsgebühren
Die Preise für die Buchung von Courts oder anderen Einrichtungen sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus der in der HSA ausgehängten Preistafel.
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Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Spielbeginn am Counter und dort entweder in bar oder per EC-Karte oder per Kreditkarte. Vorab ist auch eine Zahlung per Paypal oder per Klarna / Sofortüberweisung möglich.
Kommt ein Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er der HSA für jede Mahnung eine Gebühr von 10,00 € pro Mahnung zu zahlen.
IV. Abonnement
1. Buchung
Ein Abonnement (Abo) ist die Buchung regelmäßiger sich wiederholender Spieltermine in einem vorher festgelegten Rhythmus. Je nach Anzahl der Spieltermine kann ein Preisvorteil erzielt werden.
2. Abo-Rabatt
Der Preisvorteil (Abo-Rabatt) wird nur gewährt, wenn die gesamte Anzahl an Spielterminen wahrgenommen wird. Der Preisvorteil wird in Form eines Nachlasses bei Rechnungsstellung (Vorkasse) oder nach Vereinbarung (Zahlung von Termin zu Termin) oder in Form von Frei- stunden am Ende des Abonnements gewährt. Der Preisvorteil entfällt, wenn die Anzahl an für das Abo vereinbarten Spielstunden nicht erfüllt wird. In diesem Fall muss der bereits gewährte Nachlass an die HSA zurückerstattet werden bzw. wird der Nachlass von der HSA nachträglich in Rechnung gestellt. Sind Freistunden als Preisvorteil vereinbart worden, erlischt der Anspruch auf diese Spielstunden.
Preisvorteile über ein Abonnement können ausschließlich in der saison erzielt werden. Ausnahme sind hier Squash-Abonnements.
3. Freistunden
Freistunden müssen im selben Rhythmus wie alle vorgehenden Spielstunden in Anspruch genommen werden. Eine Verlegung kann nur in Abstimmung mit der HSA vorgenommen wer- den.
V. Stornierung
1. Einzelbuchungen
Der Kunde ist berechtigt, einen gebuchten Termin bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos zu stornieren. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Spielbeginn fallen grundsätzlich 50 % der Kosten als Stornogebühren an. Bei Nichterscheinen ist die Platzmiete auch bei Nichtinanspruchnahme in voller Höhe zur Zahlung fällig.
2. Buchungen bei Abonnement
Spielstunden im Rahmen eines Abonnements (Abo-Stunden) können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos verschoben werden. Innerhalb dieser 48 Stunden fällt bei einer Verle- gung eine Gebühr in Höhe von 50 % der anteiligen Kosten für die Abo-Stunde an. Abo-Stun- den, die nicht bis eine Stunde vor Spielbeginn storniert bzw. verschoben werden, sind zu zahlen!
3. Veranstaltungen mit Ticketverkauf
Bei Veranstaltungen der HSA mit Ticketverkauf ist eine Rückgabe erworbener Tickets ausgeschlossen.
VI. Verhalten in der Halle / Hausordnung
Die Betreiberin der Hilsoccer ARENA, die Hilsoccer GmbH, hat die nachfolgende Hausord- nung und entsprechende Nutzungsregeln erlassen, die auch in der Halle aushängen. Der Kunde erklärt sich mit diesen Regeln in vollem Umfang einverstanden.
1. Nutzung des Platzes
Das Betreten der Courts erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Spielfelder nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungs- leiters gestattet. Dieser hat als Erster die Plätze zu betreten und darf sie als Letzter erst ver- lassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung des Platzes überzeugt hat. Auch die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld erfolgt auf eigene Gefahr. Ihnen ist das Betreten nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden.
Der zugewiesene Platz ist nach Beendigung der Spielzeit zu verlassen.
Der zugewiesene Platz und die Räumlichkeiten der Arena sind schonend und pfleglich zu behandeln.
2. Verunreinigung der Sportanlagen
Es ist nicht erlaubt, Tiere, Flüssigkeiten (Ausnahme von einer Trinkflasche), Nahrungsmittel, Kaugummis und Zigaretten mit in die Halle zu nehmen. Jegliche Verunreinigungen sollen tunlichst vermieden werden. Der Kunde verpflichtet sich, mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Getränkeflaschen, eigenständig zu entsorgen.
Das Rauchen ist im gesamten Hallen- und Umkleidebereich nicht gestattet. Bei Verstoß kommt der Verursacher für die Reinigungskosten und aufgetretene Schäden auf. Zudem wird in Hausverbot ausgesprochen.
3. Kleidung und geeignetes Schuhwerk
Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Courts ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet (saubere Nocken- bzw. Noppenschuhe oder Turn- schuhe).
Stollenschuhe sind ausdrücklich verboten. Die Squash-Courts dürfen nur mit Hallenturnschu- hen mit hellen Sohlen betreten werden.
4. Nutzung von Umkleide- und Duschräumen
Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
Die Garderobenschränke müssen spätestens eine Stunde nach Spielende geräumt werden und unverschlossen bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist nicht gestattet. Nicht ent-
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leerte Garderobenschränke werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrank- schlosses zu entrichten.
5. Sonstiges
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände, wie Kinderwagen und derglei- chen innerhalb der Halle abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausge- schlossen.
Die Anlage ist sauber zu halten und Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlung ist das Personal berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In beson- ders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die HSA ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahl- ter Nutzungsentgelte.
6. Fundsachen
Fundsachen sind Gegenstände, die von Kunden oder Besuchern in den Räumlichkeiten der Hilsoccer ARENA zurückgelassen werden. Solche Fundsachen werden für die Dauer von drei Monaten ab dem Tag des Auffindens durch das Personal der HSA gelagert. Sofern solche Fundsachen nicht innerhalb des genannten Zeitraums von dem Kunden oder Besucher abgeholt werden, werden sie von der HSA für einen guten Zweck an Dritte gespendet.
VII. Haftung
1. Haftung von Kunden
Der Kunde haftet für Schäden an der HSA, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiss oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.
Ersatzansprüche von Kunden gegen die HSA sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen der HSA verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
Bei den zur Verfügung gestellten Sachgegenständen (Bälle, Leibchen, Handschuhe etc.) han- delt es sich um eine Leihgabe der HSA. Bei Verlust wird eine Gebühr i.H.v. 25,- € für einen Ball und 5,- pro Leibchen bzw. pro Paar Handschuhe berechnet.
2. Haftung der HSA
Die HSA haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die den Kunden oder Besuchern aus der Benutzung der Halle entstehen.
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Die HSA haftet - ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Anlage beeinträchtigende Ereignisse, haftet die HSA nicht. Ein grundsätzliches Verletzungsrisiko besteht durch Banden, Metalltore und -pfosten, Netze und diverse andere technische Anlagen, die das Spielen in der Halle und in dieser Form überhaupt zulassen. Hierfür haftet die HSA nicht.
Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder Gar- derobenschränken belassen werden, übernimmt die HSA keinerlei Haftung.
VIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist - soweit rechtlich zulässig - Hildesheim.
Stand: Juni 2024
Hilsoccer GmbH,
Hildesheimerstraße 22, 31137 Hildesheim